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23.06.22 –
An den Samtgemeindebürgermeister R. Fricke | Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Samtgemeinderat Velpke |
Betr.: Änderungsantrag bezüglich der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der | Kl.Twülpstedt d. 23.06.2022 |
Sehr geehrter Herr Fricke,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, zum § 12 Abs. 3 (Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Velpke) folgenden Satz hinzuzufügen:
"Bereits vor dem Beginn des Ausschlussverfahrens weist die Kindertagesstättenleitung die Sorgeberechtigten auf weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote des Landkreises Helmstedt hin."
Begründung: Seit dem 01.08.2013 gilt ein Rechtsanspruch auf eine Kitabetreuung für Kinder ab 1 Jahr. Die SG Velpke hat dafür auf Wunsch der Sorgeberechtigten entsprechende Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Bei andauernden und immer wiederkehrenden Problemen (sowie in dem Paragraphen beschrieben) soll ein Ausschlussverfahren hinsichtlich der Betreuung des Kindes eingeleitet werden. Deshalb ist es aus unserer Sicht erforderlich, bereits vor dem Beginn dieses Verfahrens die Sorgeberechtigten auf entsprechend geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Familie bzw. für das Kind hinzuweisen, die der Landkreis Helmstedt in vielfältiger Weise anzubieten hat, sei es in finanziellen, gesundheitlichen, familiären oder sozialen Angelegenheiten. Ein Kind darf niemals ausgegrenzt werden, das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.
Mit freundlichen Grüßen,
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