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18.08.20 –
Lars Marschalleck Schöningen, den 12.08.2020
Gruppe “Grüne Bürgerliste”
XXXXXX 38364 Schöningen
Axel Schliephake
Gruppe “Grüne Bürgerliste”
XXXXXX 38364 Schöningen
An die Stadt Schöningen
Der Bürgermeister
Markt 1 38364 Schöningen
Betreff: Befristete Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,
hiermit stellen wir folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt bei der Vermittlung von Tierheimhunden im Gebiet der Stadt Schöningen eine befristete Hundesteuerbefreiung einzuführen. Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Stadt Schöningen ist von einer dauerhaften Hundesteuerbefreiung vorerst abzusehen. Die Hundesteuerbefreiung wird auf ein Jahr ohne und 2 Jahre mit “Hundeführerschein” festgelegt.
Begründung:
Leider müssen immer mehr Tierheime schließen, da sie oftmals von der Kommunalpolitik ignoriert und zu wenig unterstützt werden. Auch in Schöningen gibt es nur wenig finanzielle Mittel für den Tierschutz. Aufgrund der Stabilisierungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen sind die finanziellen Möglichkeiten stark begrenzt. Dennoch gilt es ein positives Zeichen zu setzen und weitere Anreize zu schaffen, einen Tierheimhund zu übernehmen. Tierheimhunde fristen oftmals ein tristes Leben hinter Zäunen. Obwohl es meist keinen vernünftigen Grund gibt, haben es jene Hunde schwerer als andere, ein neues Heim zu finden. Durch diese Regelung können solche Hunde besser vermittelt werden und das trägt wiederum zur Entspannung der Situation im ortsansässigen Tierheim bei. Ganz nebenbei können so mehr Pensionsgäste vom Tierheim aufgenommen werden, was zur finanziellen Entlastung des Tierheims in Schöningen führen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lars Marschalleck
Kategorie
Hund | Schöningen | Steuer | Tierheim
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