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Bereitstellung kostenloser Mittagessen für benachteiligte Kinder

Die Grüne Bürgerliste beantragt, dass Schulen, Kitas und Tagesbetreuungen abholbare Mahlzeiten für Kinder aus ärmeren Familien bereitstellen. Dies soll der durch den Lockdown verschlechterten Ernährung sozial benachteiligter Familien entgegen wirken. Dies soll aus dem Sozialschutzpaket 2 der Bundesregierung finanziert werden.

01.02.21 –

Lars Marschalleck                                                                        Schöningen, den 28.01.2021
Gruppe “Grüne Bürgerliste”
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38364 Schöningen

Axel Schliephake
Gruppe “Grüne Bürgerliste”
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38364 Schöningen

 

An die Stadt Schöningen Der Bürgermeister Markt 1 38364 Schöningen

Betreff:
Schulen, Kitas und Tagesbetreuungseinrichtungen sollen Kindern aus armen Familien kostenlose Mittagessen auch im Lockdown zum Mitnehmen bereitstellen   

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

Bereits im letzten Jahr verabschiedete die Bundesregierung das Sozialschutzpaket 2. Das sieht vor, dass Schulen, Kitas und Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder aus armen Familien kostenloses Mittagessen auch im Lockdown zum Mitnehmen oder Ausliefern bereitstellen können. Caterern werden sogar die anfallenden Mehrkosten bezahlt, wenn sie weniger Portionen als sonst kochen oder das Essen ausliefern (auch hier werden Existenzen gesichert).

Sofern Kinder in Einrichtungen der Stadt Schöningen durch Kontaktbeschränkungen kein kostenloses Mittagessen direkt vor Ort in Anspruch nehmen können, sind entsprechende Alternativen wie Lunchpakete oder Kochboxen mit diesen Einrichtungen (z.B. Schulträger) zu erarbeiten. Sollte es nicht möglich sein, dass das angebotene Essen ausgeliefert wird, sind entsprechende Abholzeiten festzulegen. 

Wir beantragen hiermit, stellvertretend für die Gruppe „Grüne Bürgerliste“, einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen und diesen falls erforderlich durch einen Umlaufbeschluss gemäß § 182 Abs.2 Nr. 1  NKomVG i.V.m. § 78 Abs. 3 NKomVG zur Abstimmung zu stellen.

Begründung:
Die Schulen sind erneut geschlossen – und damit bricht vielerorts das Essen weg! Für arme Familien ist das neben den vielen derzeitigen Hürden im Alltag ein zusätzliches, materielles Problem! Diese Familien haben nun Mehrkosten zu stemmen, die man sich aber mit Hartz IV-Bezug nicht wirklich leisten kann. Für diese Familien ist es unter normalen Umständen schon ein Kraftakt, sich ausreichend und gesund zu ernähren. Deshalb muss man hier vor Ort von Seiten der Verwaltung und in der Politik gemeinsam tätig werden und schnellstmöglich handeln. Gemeinsam mit den jeweiligen Einrichtungen sind Konzepte zu erarbeiten und entsprechend voranzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Lars Marschalleck                                                         gez. Axel Schliephake

Anlage:
Presseartikel der taz vom 23.01.2021
„Kraftakt, sich gesund zu ernähren“

 

PDF Version, Zeitungsartikel

Kategorie

Ernährung | Kinder | Schöningen

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