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19.09.22 –
Betreff:
Ratsantrag: Installation öffentlicher Trinkwasserbrunnen gemäß
§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen, dass der Rat der Gemeinde Lehre beschließt:
1. Zur Gewährleistung der allgemeinen Daseinsvorsorge installiert die Gemeinde Lehre an zentral
frequentierten Orten allgemein zugängliche öffentliche Trinkwasserbrunnen.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die geeigneten und im Sinne der gesetzlichen
Verpflichtung notwendigen Aufstellungsorte zeitnah, spätestens bis zum 00.00.0000, dem Rat
vorzuschlagen. Gleichzeitig sind dem Rat zudem die aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich
geeigneten Typen von Trinkwasserbrunnen vorzustellen. Die Installation der öffentlichen
Trinkwasserbrunnen ist bis spätestens zum 00.00.0000 umzusetzen.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.
Begründung
Eine sichere Versorgung mit Trinkwasser gewinnt angesichts zunehmender Hitzeperioden und
Dürren immer mehr an Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen
permanent auch im norddeutschen Raum und ganz konkret in unserer Gemeinde zu spüren.
Insbesondere Kleinkinder, ältere, gesundheitlich angeschlagene und finanzschwache Menschen
treffen die Folgen immer häufiger auch in Bereichen, die die öffentliche Daseinsversorgung als
staatliche Pflichtaufgabe berühren. Eine sichere Versorgung mit Trinkwasser, auch im öffentlichen
Raum, zählt seit der letzten Änderung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 04.01.2023 mit
Wirkung zum 12.01.2023 zweifelsfrei zum verpflichtenden Aufgabenkreis der öffentlichen
Daseinsvorsorge.
Demnach gilt nach § 50 Abs. 1 WHG: „Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung
(öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass
Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen
bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und
der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“
Nach einer ersten vorläufigen Prüfung der gesetzlichen Anforderungen sind aus unserer Sicht
insbesondere folgende Orte für die Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens zu prüfen:
-Lehre, Marktplatz
-Flechtorf, Haupteingang Dorfgemeinschaftshaus
Als Nebeneffekt verbessert die Installation der Trinkwasserbrunnen zudem die Aufenthaltsqualität
der betroffenen Bereiche und wirkt sich somit unter anderem auch positiv auf die Frequentierung
dieser Örtlichkeiten aus.
Bzgl. der Finanzierung ist es aus unserer Sicht lohnend, eine mögliche Bezuschussung im
Rahmen eines geeigneten Förderprogramms zu prüfen.
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