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11.07.22 –
An den Samtgemeindebürgermeister
Rüdiger Fricke
Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Samtgemeinderat Velpke
Betr.: PV auf Dächern Klein Twülpstedt d. 1.7.2022
Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister Rüdiger Fricke,
„Den Klimaschutz vorantreiben und gleichzeitig den Haushalt entlasten!
Photovoltaikanlagen auf allen öffentlichen Liegenschaften“
Steigende Strompreise und deutlich verbesserte Förderbedingungen des Erneuerbare
Energiengesetzess machen die Installation von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern
und anderen kommunalen Bauwerken wirtschaftlich attraktiv. Zudem hat die Samtgemeinde
Velpke eine Vorbildfunktion für den Klimaschutz und die möglichst schnelle und umfassende
Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland und anderen Krisenregionen.
Der Samtgemeinderat möge daher beschließen:
Alle geeigneten Dächer kommunaler Gebäude und andere Bauwerke im Eigentum der
Kommune (z.B. Lärmschutzwände, überdachte Parkplätze etc.) werden baldmöglichst im
technisch maximal möglichen Umfang mit einer Solaranlage bestückt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt
Begründung: Mit der im sog Osterpaket der Bundesregierung vorgesehenen Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), das noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden dürfte, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Installation einer Photovoltaikanlage deutlich attraktiver. Anlagen auf oder an Gebäuden, die ihren Strom ausschließlich in das öffentliche Netz einspeisen, sollen demnach mit bis zu 13,4 Cent/kWh vergütet werden. Damit werden diese Anlagen, die nach den bisherigen Vergütungssätzen vielfach nicht wirtschaftlich zu betreiben sind, wirtschaftlich sehr attraktiv. Anlagen die primär dem Eigenverbrauch dienen, bieten sich insbesondere auf Dächern von Schulen und anderen Gebäuden an, die vor allem tagsüber einen hohen Stromverbrauch haben. Derartige Anlagen amortisieren sich bereits bisher nach 10 bis 12 Jahren; angesichts massiv steigender Strompreise dürften sich die Amortisationszeiten weiter verkürzen. Auch für diese Anlagen sind mit der Novellierung des EEG Verbesserungen vorgesehen: Auf den selbst verbrauchten Strom fällt keine EEG-Umlage mehr an und die Degression wird zunächst ausgesetzt und im Folgenden weiter gestreckt. Angesichts der besonderen Vorbildfunktion der Kommune für die Energiewende sollten die zu installierenden Anlagen nicht am Eigenbedarf ausgerichtet, sondern die verfügbare Fläche sollte vollständig mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Ob die Anlage dann u.a. für den Eigenverbrauch genutzt wird, sollte anhand des Eigenverbrauchs und der neuen Fördersätze des EEG für reine Einspeiseanlagen und Kombianlagen (Eigenverbrauch + Einspeisung) geprüft werden. Um die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend an lukrativen Investitionen in die Energiewende zu beteiligen, sollten jene kommunalen Liegenschaften bei denen die Installation einer ausschließlich in das Stromnetz einspeisenden Anlage geboten erscheint, örtlichen Bürgerenergiegesellschaften angeboten werden. Die Samtgemeinde Velpke ist bereits Mitglied in der ERW.
Beschluss:
Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.07.2022, den Klimaschutz voranzutreiben und gleichzeitig den Haushalt zu entlasten, werden nachstehende Punkte beschlossen:
1. Die Kindertagesstätte „Krümelkiste" Bahrdorf wird in 2023 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Die für die Umsetzung des Pacht-/Betreibermodels erforderlichen Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2023 eingeplant.
2. Der Neubau der Kindertagesstätte Velpke III wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.
3. Die Energiegenossenschaft Region Wolfsburg wird beauftragt, nachstehende Gebäude hinsichtlich der technischen Möglichkeit, inkl. einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, zu prüfen:
Kindertagesstätte „Lummerland" Velpke
Kindertagesstätte „Zwergenhöhle" Grafhorst
Kindertagesstätte „Pusteblume" Gr. Twülpstedt
Grundschule Bahrdorf
Grundschule Danndorf
Erweiterungsbau der Grundschule Groß Twülpstedt
4. Die Energiegenossenschaft Region Wolfsburg wird gebeten eine grundsätzliche Aussage über die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf den Feuerwehrgerätehäusern der Samtgemeinde Velpke zu treffen. Sollte dieses gegeben sein, sind auch diese Liegenschaften hinsichtlich der technischen Möglichkeit, inkl. einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, zu prüfen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt bei den in der Samtgemeinde Velpke ansässigen Vereinen das Interesse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Vereinsheimen zu erfragen.
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